Jahresabschluss 2010
Interessante, oft einmalige, bilanzpolitische Gestaltungsspielräume durch das BilMoG
Bei der Jahresabschlusserstellung bestehen regelmäßig Konfliktfelder, die aus den bilanzpolitischen Zielsetzungen im Hinblick auf die unterschiedlichen Adressaten (Banken, Anteilseigner, Finanzamt, etc), resultieren. Bei Kapitalgesellschaften wird dies durch die Offenlegungsplicht im elektronischen Bundesanzeiger noch verschärft. Je nach Adressat ergeben sich unterschiedliche unternehmerische Zielsetzungen an die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die es mittels geschickter Bilanzpolitik umzusetzen gilt. Der größte Spannungsbereich besteht, insbesondere hinsichtlich der Vermögens- und Ertragslage, zwischen dem Finanzamt auf der einen Seite und Dritten, wie Banken oder Wirtschaftsauskunfteien, auf der anderen Seite. So soll der Ertrag für das Finanzamt im Rahmen der Steuergesetze möglichst gering ausfallen (Steuerminimierung). Auf der anderen Seite soll das Unternehmen für Dritte mit möglichst viel Eigenkapital ausgestattet und ertragreich sein.
Gerade durch die Offenlegungsplicht sowie die immer strenger werdenden Ratingvorschriften der Banken hat sich dieses Spannungsfeld in den letzten Jahren noch verschärft. So sind Wirtschaftsauskunfteien dazu übergegangen den elektronischen Bundesanzeiger als Auskunftsquelle zu nutzen. Unternehmen, die eine niedrige Eigenkapitalquote oder gar ein negatives Kapital aufweisen, werden gezielt herausgefiltert, angeschrieben und oft negativ bewertet. Durch das am 29.05.2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bil-MoG), das von allen bilanzierungsplichtigen Unternehmen zwingend ab dem 01.01.2010 anzuwenden ist, ergeben sich für Unternehmer, insbesondere durch den darin verankerten Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz und durch erweiterte Ansatzwahlrechte, wie z. B. die Aktivierung des zukünftigen Steuersparpotenzials aus Verlustvorträgen oder die Aktivierung von Entwicklungskosten, neue interessante bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die unterschiedlichen Zielsetzungen. Um diese oft auf das Umstellungsjahr begrenzte Gelegenheit wahrzunehmen, sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, im Vorfeld der Jahresabschlusserstellung 2010 mit Ihrem Steuerberater die sich für Sie ergebenden Gestaltungsspielräume erörtern, damit entsprechend Ihrer bilanzpolitischen Ziele die jeweiligen Weichenstellungen vorgenommen werden können.